HALLESCHE Krankenversicherung a.G. Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung
Wann kann ich meine HALLESCHE Krankenversicherung a.G. Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?Hier finden alle Kündigungsfristen der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. ausdrucken.
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Schicken Sie die Kündigung an:service@hallesche.de
Kann ich meine HALLESCHE Krankenversicherung a.G. Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?
Die meisten Zusatzversicherungen der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.Tarif | Art | Kündigungsfrist |
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MEGA.Clinic AR | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
MEGA.Clinic RI | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
GIGA.Clinic AR | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
GIGA.Clinic RI | Krankenhaus | 3 Monate zum Versicherungsjahr |
MEGA.Dent | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre - das Versicherungsjahr entspricht dabei nicht dem Kalenderjahr. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer 3-monatigen Frist jeweils zum Ende des Versicherungsjahres möglich. |
GIGA.Dent | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre - das Versicherungsjahr entspricht dabei nicht dem Kalenderjahr. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer 3-monatigen Frist jeweils zum Ende des Versicherungsjahres möglich. |
plusZ | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer von zwei Jahren können Sie den Zahnzusatzversicherungstarif plusZ der Halleschen jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. |
BISS80 | Zahnzusatz | 3 Monate zum Versicherungsjahr Die Mindestvertragsdauer beträgt beim Zahntarif BISS80 der Halleschen 2 Jahre. Das Versicherungsverhältnis kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. |