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HALLESCHE Krankenversicherung a.G. Zahnzusatzversicherung kündigen | Checkliste Kündigung

Wann kann ich meine HALLESCHE Krankenversicherung a.G. Zusatzversicherung kündigen? Welche Kündigungsfristen muss ich bei der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. beachten? Kann ich per E-Mail kündigen?

Hier finden alle Kündigungsfristen der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. Zusatzversicherung. Sie erfahren ob Sie die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. per E-Mail oder Fax kündigen können. Zusätzlich können Sie Kündigungsformular als PDF für die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. ausdrucken.

Senden Sie Ihre Kündigung an

Schicken Sie die Kündigung an:
service@hallesche.de

Kann ich meine HALLESCHE Krankenversicherung a.G. Versicherung innerhalb der nächsten 3-4 Monate kündigen?

Die meisten Zusatzversicherungen der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn Ihrer Versicherung. Das genaue Beginndatum finden Sie in Ihrer Police.

Tarif
Art
Kündigungsfrist
MEGA.Clinic ARKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
MEGA.Clinic RIKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
GIGA.Clinic ARKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
GIGA.Clinic RIKrankenhaus3 Monate zum Versicherungsjahr
MEGA.DentZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre - das Versicherungsjahr entspricht dabei nicht dem Kalenderjahr. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer 3-monatigen Frist jeweils zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
GIGA.DentZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Versicherungsjahre - das Versicherungsjahr entspricht dabei nicht dem Kalenderjahr. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer 3-monatigen Frist jeweils zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
plusZZahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer von zwei Jahren können Sie den Zahnzusatzversicherungstarif plusZ der Halleschen jederzeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.
BISS80Zahnzusatz3 Monate zum Versicherungsjahr
Die Mindestvertragsdauer beträgt beim Zahntarif BISS80 der Halleschen 2 Jahre. Das Versicherungsverhältnis kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden.