Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
Zahnzusatzversicherung

DieBayerische VIP-Dental Prestige

Ausführliche Leistungsbeschreibung der DieBayerische VIP-Dental Prestige Zahnzusatzversicherung – inkl. WaizmannWert, Eckdaten und Clearment Vertragsschutz.

Tarif-Nr. 170
Waizmann­Wert93%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode

Wichtige Eckdaten

Ø-Erstattung
93 % Rechenweg →
Bereiche
Zahnersatz: 80-90 %Zahnerhalt: 100 %Prophylaxe: 100 %
Max. Leistung
1.–4. Jahr
1.–2. Jahr: 2.500 €3.–4. Jahr: 5.000 €
Anonymer Antrag-AnnahmeCheck

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93%
WaizmannWert

Ø-Erstattung

Die DieBayerische VIP-Dental Prestige hat einen WaizmannWert-Benchmark von 93 % für die Bereiche Zahnersatz, Zahnerhalt und Prophylaxe.

In einem Beobachtungszeitraum von 8 Jahren würde die DieBayerische VIP-Dental Prestige bei Behandlungskosten von 9.940 € (=Eigenanteil nach GKV-Erstattung)  € erstatten.

Leistungen im Detail

Vollständige Leistungsbeschreibung

Alle Eckdaten, Wartezeiten und Leistungsbereiche der DieBayerische VIP-Dental Prestige Zahnzusatzversicherung – thematisch sortiert.

1

Allgemeine Eckdaten

Eckdaten
Zahnersatz: 80-90 %Zahnerhalt: 100 % Prophylaxe: 100 %
Wartezeiten
Zahnersatz: 8 Monate.Zahnerhalt: 3 Monate.
Altersrückstellungen
Beiträge ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Werden regelmäßig angepasst – Sie können den Tarif ohne Verlust von Rückstellungen wechseln.
Versicherung Lücken
fehlende Zähne
Fehlende Zähne können mitversichert werden. Kostenlos (Achtung: max. Anzahl fehlender Zähne nicht überschreiten).
3

Zahnersatz

80-90 %
Wartezeit
8 Monate.
Inlays
Ja, 80-90 %.Ohne Begrenzung.
Implantate
Ja, 80-90 %.Ohne Begrenzung.Ohne Begrenzung.
Knochenaufbau
Ja. Im Rahmen von Implantatbehandlungen sind auch die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit natürlichem oder künstlichem Material) erstattungsfähig.
Funktionsanalyse
Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit sind im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen auch die Kosten der Funktionsdiagnostik erstattungsfähig.
Verblendungen
Ja, 80-90 %.Ohne Begrenzung.
4

Prophylaxe

100 %
Wartezeit
Keine Wartezeit.
Bleaching
keine Leistung
Details
Erstattet werden 100% der Aufwendungen bis maximal je 80,- Euro zweimal innerhalb eines Kalenderjahres. Als Zahnprophylaxe gelten professionelle Zahnreinigung, Versiegelung, Fluoridierung, Speicheltest zur Keimbestimmung, Kariesrisikodiagnostik sowie Erstellung eines Mundhygienestatus und weitere Kontrollen des Übungserfolges.
5

Zahnerhalt

100 %
Wartezeit
3 Monate.
Kunststofffüllungen
Ja, 100 %.
Funktionsanalyse
Ja.
Wurzelbehandlung
Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
Parodontose-Leistungen
Ja, 100 %. · wenn GKV nicht leistetJa, 100 %.· wenn GKV leistet
6

Hightech-Leistungen

12 / 12
  • Laser-Behandlung
  • OP-Mikroskop
  • Dros-Schiene
  • Cerec-Behandlung
  • Digitale Volumentomographie
  • DNA-Analysen
  • Photoaktivierte Chemotherapie
  • Aufbiss-Schiene
  • Vollnarkose
  • Akkupunktur
  • Vector-Behandlung
  • Invisalign
Laserbehandlung
Ja, 100%.
OP-Mikroskop
Ja, 100%.
CEREC-Behandlung
Ja, 80-90%.
Digitale Volumentomographie
Ja, 80-90%.
Bakterien- / DNA-Test
Ja, 100%. Der DNA-Test muss aber medizinisch begründet werden.
Vollnarkose
Ja, 80-100%. Soweit eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, werden besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, wie die Vollnarkose erstattet. Dies gilt auch bei nachweislicher Zahnarztangst. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist begrenzt auf 500 € innerhalb eines Versicherungsjahres. Die Maßnahmen müssen im direkten Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung bzw. Zahnersatzmaßnahme stehen, für die Anspruch auf die tariflichen Leistungen besteht.
Akupunktur
Ja, 80-100%. Akupunktur zur Schmerzbehandlung und bei der Anästhesie bis zu einem Rechnungsbetrag von 500,- Euro je Kalenderjahr ist erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass die Leistung direkt in Zusammenhang mit einer zu erstattenden Maßnahme für Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz steht und medizinisch notwendig ist.
PACT
Photoaktivierte Chemotherapie: Ja, 100%.
DROS-Schiene
Ja, 100%. Nur, wenn medizinisch notwendig.
Aufbissschiene
Ja, 100%.
VECTOR-Technologie
Ja, 100%.
Invisalign
Ja, 80%.
7

Vertragsmodalitäten

Leistungsbegrenzungen
Die Leistung im Tarif Bayerische VIP-Dental Prestige ist wie folgt begrenzt - diese gilt ausschließlich für den Bereich Zahnersatz:

1.250,- Euro im ersten Kalenderjahr,
2.500,- Euro in den ersten beiden Kalenderjahren,
3.750,- Euro in den ersten drei Kalenderjahren,
5.000,- Euro in den ersten vier Kalenderjahren.

Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Wartezeit
Die Wartezeit beträgt für Kieferorthopädie sowie Zahnersatz 8 Monate und für Zahnerhalt 3 Monate. Für die Individual-Prophylaxe gibt es hingegen KEINE Wartezeit.
Kündigungsfrist
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Ende jeden Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.DieBayerische kündigen – Checkliste →
Gesundheitsfragen

Diese Fragen werden im Antrag gestellt

Folgende Gesundheitsfragen werden im Antrag der DieBayerische VIP-Dental Prestige Zusatzversicherung gestellt:

  1. 1Fehlen Zähne (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss), die noch nicht ersetzt sind?
  2. 2Wenn ja, wieviele Zähne, die nicht ersetzt sind, fehlen aktuell?
  3. 3Besteht eine herausnehmbare Voll- oder Teilprothese?
  4. 4Werden derzeit Zahnbehandlungen, Zahnersatzmaßnahmen, Behandlungen mit Aufbissschiene oder eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt, oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt?
  5. 5Besteht eine Erkrankung oder Verletzung des Zahnhalteapparates (z. B. Parodontitis, Gingivitis, Zahnfleischbluten), bestehen Zahn- oder Kieferanomalien irgendeiner Art oder bestand in den letzten 3 Jahren eine Erkrankung des Kiefers?
Stiftung Warentest

Welche Testergebnisse gibt es?

Testergebnisse von Stiftung Warentest für die DieBayerische VIP-Dental Prestige. Vergeben werden Schulnoten von 0,5 bis 6.

  • Test2016Note1.30
  • Test2014Note1.30
Waizmann­Wert93%Ø-Erstattung8-Jahres-Realwert-Methode
8-Jahres-Realwert-Methode

Wie wird der WaizmannWert berechnet?

Die Waizmann 8-Jahres Realwert-Methode gibt die reale Durchschnittserstattung einer Zahnzusatzversicherung über einen 8-jährigen Beobachtungszeitraum an. Im Gegensatz zu üblichen Testverfahren ist die Berechnung für jeden nachprüfbar und 100 % manipulationssicher.

Deshalb wird die WaizmannTabelle von immer mehr Zahnärzten in Deutschland empfohlen.

Rechenweg

DieBayerische VIP-Dental Prestige leistet im Schnitt 93 %

Basis ist ein typischer Behandlungsverlauf über 8 Jahre mit Gesamtkosten von 9.940 €:

JahrLeistungZahnarztGKVZZV-LeistungEigenanteil
1Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
1Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik200 €50 €150 €0 €
2Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
2Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung750 €0 €750 €0 €
22× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
3Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
3Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor650 €50 €535 €65 €
3Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik800 €150 €570 €80 €
4Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
4Implantat inkl. Suprakonstruktion2100 €520 €1370 €210 €
42× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
5Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
5Dreiflächige Füllung in Adhäsivtechnik200 €50 €150 €0 €
6Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
6Wurzelkanalbehandlung inkl. Füllung750 €0 €750 €0 €
62× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
7Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
7Inlay (mehr als 2-flächig) inkl. Labor650 €50 €535 €65 €
7Vollkrone in Stufenpräparation, Keramik800 €150 €570 €80 €
8Professionelle Zahnreinigung (2× jährlich)160 €0 €160 €0 €
8Implantat inkl. Suprakonstruktion2100 €520 €1370 €210 €
82× dreiflächige Füllung Adhäsivtechnik400 €100 €300 €0 €
Σ Summe9.940 €1.940 €9230 € = 93 %710 €
Aus dem Forum

User-Fragen an das Waizmann-Team

Echte Fragen zu DieBayerische VIP-Dental Prestige – beantwortet von unseren Experten.

  • Top-Tarif vs. Lockangebot

    Sehr geehrtes Waizmann-Team,

    ich überlege momentan eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

    Die Tarife CSS ZE-Top + ZB und Axa DENT Premium sind bei der Preis-/Leistung vergleichbar.

    Im Vergleich zu diesen Tarifen sticht der Tarif BBV VIP-Dental Prestige heraus. Hier ist sowohl der Preis als auch die Leistung Top. Gibt es hier einen negativen Punkt, den ich übersehen habe?

    Vielen Dank!

    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    der VIP DentalPrestige ist ein absoluter Top-Tarif.

    Zu beachten sind jedoch sicherlich auch folgende Punkte:

    A) Für Prophylaxe leistet der Tarif 100% - allerdings mit der Einschränkung, dass die Leistung auf maximal 2 Anwendungen pro Kalenderjahr zu maximal 80,- Euro je Maßnahme begrenzt ist. Diese Leistung sollte aber im Normalfall für die in aller Regel empfohlenen zwei Prophylaxe-Termine pro Jahr ausreichen.

    B) Kieferorthopädie:
    Für diesen Bereich leistet der Tarif - vorausgesetzt, dass die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde - mit 80%, sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht bis maximal 500,- Euro innerhalb eines Kalenderjahres. Für den Fall, dass die GKV eine Leistung erbracht hat, werden die medizinisch notwendigen Mehrkosten zu 100% bis maximal 250,- Euro je Kalenderjahr erstattet. Diese Leistung ist schon relativ stark eingeschränkt.

    C) Übersteigt der voraussichtlich Gesamtbetrag einer Behandlung 1.000,- Euro, so ist VOR Beginn der Behandlung ein Heilkostenplan beim Versicherer vorzulegen und auf die schriftliche Kostenzusage zu warten. Ansonsten werden die Kosten, welche die 1.000,- Euro überschreiten, um 50% gekürzt.

    D) Die Material- und Laborkosten werden nach einen Preis-Leistungsverzeichnis erstattet. Das bedeutet, dass für diese Aufwendungen nur bestimmte Beträgt erstattungsfähig sind. Nach unserer Erfahrung sollten diese aber im Normalfall ausreichend sein.

    E) Für den Antrag sind sehr strengen Annahmerichtlinien definiert, weshalb dieser Tarif sicherlich nicht für jeden abschließbar sein wird.

    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Antragstellung nicht möglich

    Hallo,

    bei der Zahnreinigung letzte Woche meinte meine Ärztin das ich an einer Stelle eine kleine Verfärbung hätte (Karies) und sie diese gerne frühzeitig entfernen würde. Zählt das jetzt als angeratene Zahnbehandlung? Muss ich das jetzt erst machen lassen und kann die Versicherung erst danach abschließen oder kann ich die abschließen und reich es einfach nicht ein?

    Vielen Dank
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    so wie ich das lese, ist das eine angeraten Behandlung. Das können Sie jetzt machen lassen und dann, wenn nichts mehr ansteht, eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

    Wenn Sie jetzt schon eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten, wäre es empfehlenswert, einen Tarif zu wählen, der keine Gesundheitsfragen bzw. die Frage nach angeratenen Maßnahmen im Antrag fragt bzw. die Bejahung dieser Frage keine Ablehnung nach sich zieht. Beispiele wären hier der Janitos Dental Plus oder der ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE.

    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)

  • Vorerkrankung?!

    Guten Tag,

    bei mir wurde vor zwei wochen eine Zahnwurzelspitzenresektion an einem Backenzahn im Oberkiefer durchgeführt. Laut Kieferchirurgen ist es eine Frage der Zeit, bis ein Implantat "erforderlich" wird. Bitet sich diese Versicherung auch mit dieser Vorerkrankung, wenn es denn eine ist, für mich an (männlich, 32 Jahre, 2x Jahr professionelle Prophylaxe im Jahr, einige hochwertige Kunststofffüllungen)?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    WaizmannTeam

    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    wenn die Wurzelbehandlung erst zwei Wochen zurückliegt, kann der Zahnarzt wahrscheinlich noch keine Aussage treffen, ob die Behandlung erfolgreich war oder nicht.

    In der Regel muss man nach einer Wurzelbehandlung erst einige Wochen oder Monate warten, damit der Zahnarzt sagen kann, ja die Behandlung war erfolgreich, da ist jetzt nichts mehr zu machen. Oder er stellt eben fest, dass die Behandlung nicht erfolgreich war und noch weiteres ansteht.

    Ob nun die Behandlung als erfolgreich abgeschlossen bezeichnet werden kann, kann Ihnen also Ihr Zahnarzt sagen. Wenn dem so ist, kann der Zahn auch mitversichert werden. Wenn die Maßnahme aber noch nicht abgeschlossen ist, also noch eine laufende Behandlung darstellt, ist ein Abschluss dieses Tarifes im Moment nicht möglich.

    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Abschluss nicht möglich

    Sehr geehrte Damen und Herren, ist es für mich nicht möglich einen Vertrag dort abzuschließen? Selbst wenn ich es von meinem Zahnarzt ausfüllen liese?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    ob ein Tarif abschließbar ist oder nicht, hängt nicht davon ab, ob ein Zahnarzt den Antrag ausfüllt oder nicht.
    Die Anträge sind im Normalfall so gestaltet, dass diese vom Antragsteller ausgefüllt werden können, wobei manche Unklarheiten (z.B. tatsächliche Anzahl fehlender Zähne oder ob eine Behandlung schon als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden kann) zuerst in der Praxis nachzufragen sind.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Beitragsentwicklung

    Wie entwickelt sich der Beitrags im Laufe der Zeit. Steigt der Beitrag gestaffelt zum Alter des Versicherten oder bleibt dieser immer konstant?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    Die Beiträge der BBV VIP-Dental Prestige sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Die (derzeitig) kalkulierten Beiträge können Sie sich hier http://www.waizmanntabelle.de/zahnzusatzversicherung/id/170 unter dem Punkt: „Kalkulation der Beiträge“ aufrufen und nachlesen.

    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Zusatzkosten

    Guten Tag zusammen,
    ich interessiere mich für den Tarif BBV VIP-Dental. Nennen Sie mir doch frreundlicher WEise die Zusatzkosten für einen fehlenden Zahn.
    Mit freundlichen Grüßen
    WaizmannTeam

    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    bei der BBV können grundsätzlich bis zu 3 fehlende (nicht ersetzte Zähne) ohne Erschwernisse (Beitragszuschlag/Leistungsausschluss) mitversichert werden. Bei 2 oder 3 fehlenden Zähnen gilt jedoch eine andere anfängliche Leistungsstaffel.

    Fehlende Zähne im Sinne des Tarifes sind Zähne (außer Weisheitszähne, Milchzähne), die nicht durch Zahnersatzmaßnahmen ersetzt wurden und bei denen auch kein kompletter Lückenschluss besteht.

    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Bonusheft

    ich habe erst seit kurzem das Bonusheft. verstehe ich es richtig, dass bei keinem Bonusheft 80% Zahnersatz erstattet werden?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    ja, das verstehen Sie ganz richtig. Beim BBV VIP Dental Prestige gilt bei Zahnersatz:

    a) 100% der Aufwendungen, sofern nur die Regelversorgung der GKV in Anspruch genommen wurde.
    b) 90% der Aufwendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
    c) 85% der Aufwendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
    d) 80% der Aufwendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in weniger als 5 Jahren vor Behandlungsbeginn oder gar nicht nachgewiesen werden kann.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Implantat

    Guten Tag wie sieht es bei dieser Versicherung mit der Erstattung von Implantaten in den ersten Jahren aus?
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    gleich vorweg, weil eben so wichtig!

    Es gilt folgendes Versicherungsprinzip. Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsbeginn eingetreten sind, werden nicht mitversichert. Bei Zahnzusatzversicherungen ist z.B. eine konkret angeratene/geplante Behandlung ein bereits eingetretener Versicherungsfall. Sollte also eine Maßnahme bereits vor Vertragsabschluss angeraten/geplant sein, gibt es auch nach Ablauf der Wartezeit keine Leistung für den insoweit schon vor Vertragsabschluss eingetretenen Versicherungsfall. Die Wartezeit für Zahnersatz beträgt beim VIP Dental Prestige 8 Monate.

    Versichert werden können stets künftige Versicherungsfälle!


    Zu Ihrer Frage:

    Implantate zählen zum Bereich Zahnersatz. Hierfür leistet der Tarif mit 90% inklusive der Kassenvorleistung. Allerdings ist diese Leitung von einem über mindestens 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft abhängig. Existiert kein Bonusheft, oder sind nicht mindestens 5 lückenlose Jahre vorhanden, beträgt die Erstattung 80% inklusive GKV-Leistung. (Bei mindestens 5 aber weniger als 10 lückenlosen Jahren 85% inklusive GKV-Vorleistung.) Im Rahmen einer reinen Regelversorgung beträgt die Erstattung sogar 100%.
    Die Aufwendungen für medizinisch notwendige Implantate einschließlich Suprakonstruktionen werden im Rahmen von Zahnersatzmaßnahmen (mit 90%, 85%,80%) erstattet. Erbringt die GKV keine Leistung wird ein fiktiver GKV-Betrag abgezogen und zwar in Höhen von 40% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

    In den ersten Jahren gibt es tariflich festgesetzte Begrenzungen, die umso restriktiver sind, je mehr Zähne bei Abschluss fehlen.

    Zahnersatz/Leistungsstaffelungen:
    • Bis zu keinem oder einem fehlenden Zahn begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von höchstens
    >1.250 € im ersten Kalenderjahr
    >2.500 € in den ersten zwei Kalenderjahren
    >3.750 € in den ersten drei Kalenderjahren
    >5.000 € in den ersten vier Kalenderjahren
    • Bei zwei fehlenden Zähnen begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von höchstens
    > 400 € im ersten Kalenderjahr
    > 800 € in den ersten zwei Kalenderjahren
    >1.200 € in den ersten drei Kalenderjahren
    >1.600 € in den ersten vier Kalenderjahren
    • Bei drei fehlenden Zähnen begrenzt auf einen Erstattungsbetrag von höchstens
    > 200 € im ersten Kalenderjahr
    > 400 € in den ersten zwei Kalenderjahren
    > 600 € in den ersten drei Kalenderjahren
    > 800 € in den ersten vier Kalenderjahren



    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Frage zu dem PZR Effekt

    Guten Tag,

    ich informiere mich momentan erstmals über eine Zahnzusatzversicherung und stolpere über den Begriff Erstattung bei PZR.

    Eine PZR kostet bei meinem Zahnarzt bspw. ~70€. Diese würden laut Tabelle 2 mal im Jahr bezahlt werden. Jetzt versteh ich das aber ebenso, dass ich zusätzlich noch 160€ erstattet kriege, gerade wegen den PZR. Dass man also effektiv 160€+140€=300€ erstattet kriegt.

    Stimmt dies Verständnis? Danke für eine Rückmeldung.

    WaizmannTeam

    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    bei der Prophylaxe werden 100% der Aufwendungen bis maximal je 80,- Euro zweimal innerhalb eines Kalenderjahres in diesem Tarif erstattet. Das macht eine maximale Erstattung von 160.- Euro im Jahr aus, die kann aber natürlich gerne auch darunter liegen (wie dann bei Ihnen 140.- Euro im Jahr).

    Bei der Berechnung unseres allgemeinen PZR-Effektes haben wir den Durchschnittswert von 80.- Euro je PZR-Behandlung genommen. Das ist also nur ein Durchschnittswert und keine tariflich festgelegte Erstattung.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)
  • Bestehende Milchzähne beim Erwachsenen

    Guten Tag,
    ich habe noch 2 Milchzähne (Gegenstück zu den Schneidzähnen, unten), die auch jetzt im Erwachsenenalter nicht ausgefallen sind (und wahrscheinlich auch nicht werden). Sind diese dennoch versichert, falls sie irgendwann ausfallen sollten und ich Zahnersatz bräuchte?
    Falls nicht, welche Zusatzversicherung ist empfehlenswert in meinem Fall (außer CSS)? Ich habe sonst keine bestehenden Schäden.

    Vielen Dank im Voraus.
    WaizmannTeam
    Sehr geehrte/r Anfrager/in,

    in der Regel ist es so, dass wenn Erwachsene noch Milchzähne besitzen, die bleibenden für die entsprechende Position nicht angelegt sind.

    Wenn bei Ihnen eine Nichtanlage bleibender Zähne bereits bekannt ist, ist das eine gestellte Diagnose und ein eingetretener Versicherungsfall. Es wäre dann grundsätzlich ein Abschluss möglich, allerdings kann der eingetretene Versicherungsfall nicht mitversichert werden. Das gilt grundsätzlich, also nicht ausschließlich für diesen Tarif.


    Mit freundlichem Gruß,
    Waizmann Online-Beratung (AM)