Sehr geehrte/r Anfrager/in,
fehlende Zähne können dann mitversichert werden, wenn bei Abschluss noch kein Ersatz notwendig/angeraten/geplant war. Sollte sich später einmal eine medizinische Notwendigkeit ganz neu ergeben (z.B. weil der Gegenbiss wegfällt oder ein Zahn direkt im Anschluss zur Lücke entfernt werden muss), wäre das mitversichert.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Fehlende Zähne (Anzahl begrenzt) können bei der Zahnzusatzversicherung dieBayerische mitversichert werden. Um eine Leistung z.B. Zahnersatz mit einem Implantat zu erhalten, darf für diese Lücke vor Abschluss noch kein Ersatz notwendig / angeraten / geplant sein. Sonst wäre dies ein bereits eingetretener Schadenfall, der so nicht mehr versichert werden könnte. Im Zweifel müsste mit dem Zahnarzt Rücksprache gehalten werden, was in der Patientenakte zu der Lücke steht.