Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Leistung bei Zahnersatz ist wie folgt:
90% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
85% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
80% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in weniger als den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
Der %-Satz ergibt sich dabei aus der Summe von dem was die Kasse leistet und dem was der Versicherer leistet (sofern erstattungsfähiger Rechnungsanteil). Man kann also immer nicht so recht sagen Gesamt-Rechnungskosten, weil es ja immer sein kann, dass der Zahnarzt etwas abrechnen möchte, was der Versicherer aber nicht übernimmt (z.B. einen 5-fachen Satz).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Manche Zahnzusatzversicherungen erstatten für Zahnersatz in Verbindung mit dem Bonusheft. Hierbei prüft die Versicherung wie lange das Bonusheft lückenlos geführt wurde. Dabei kann sich die prozentuale Erstattung von z.B. 80 auf 85 bzw. auch auf bis zu 90 % erhöhen.