Sehr geehrte/r Anfrager/in,
einfache Füllungen sind kein Hindernisgrund für eine Annahme. Anders würde der Fall z.B. aussehen, wenn schon sehr viel Zahnersatz vorhanden ist.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Für eine Zahnzusatzversicherung gilt eine Füllung als Zahnersatz, der problemlos versichert werden kann. Wichtig ist jedoch, dass diese Füllung(en) bei Abschluss der Versicherung vollkommen intakt sind.