Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Zahnersatz ist wie folgt:
• 90% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
• 85% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
• 80% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in weniger als den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
Die Prozentangaben sind inkl. der Kassenleistung.
Inwieweit ein Abschluss aufgrund des Beihilfeanspruchs sinnvoll bzw. möglich ist, ist zu klären. Hierbei ist wichtig, genau anzugeben, wie Sie konkret krankenversichert sind. Sind Sie auch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse? Sind Sie über die Freie Heilfürsorge versichert? Besitzen Sie auch private Krankenvollversicherung?
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Nicht alle Zahnzusatzversicherungen nehmen Anspruchberechtige für die Freie Heilfürsorge bzw. Beihilfeberechtigte Personen auf. Unser Online-Rechner zeigt Ihnen welche Zahnzusatzversicherungen für Sie abschließbar sind.