Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
WaizmannTabelle Forum · DieBayerische VIP-Dental Prestige

Zahnzusatzversicherung mit Beihilfe möglich?

1.Was bedeutet eine Erstattung von 80-90%? Wird dann von dem Rechnungsbetrag ausgegangen oder von dem Betrag, der übrig bleibt nach Abzug der Kosten durch die gestzliche Kasse? 2. Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt als Angestellte und erhalte einen teil der Kosten von der Beihilfe. Wie wird das bewertet - als bereits bestehende Zusatzversicherung?

Antwort der WaizmannTabelle
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Zahnersatz ist wie folgt:
• 90% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
• 85% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.
• 80% der Auswendungen, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in weniger als den letzten 5 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden kann.

Die Prozentangaben sind inkl. der Kassenleistung.

Inwieweit ein Abschluss aufgrund des Beihilfeanspruchs sinnvoll bzw. möglich ist, ist zu klären. Hierbei ist wichtig, genau anzugeben, wie Sie konkret krankenversichert sind. Sind Sie auch Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse? Sind Sie über die Freie Heilfürsorge versichert? Besitzen Sie auch private Krankenvollversicherung?



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Nicht alle Zahnzusatzversicherungen nehmen Anspruchberechtige für die Freie Heilfürsorge bzw. Beihilfeberechtigte Personen auf. Unser Online-Rechner zeigt Ihnen welche Zahnzusatzversicherungen für Sie abschließbar sind.

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