Sehr geehrte/r Anfrager/in,
geht es hier darum, ob der Einsatz eines OP-Mikorskopes extra abgerechnet werden kann? Beim VIP Dental Prestige ist es so, dass im Rahmen der GOZ auch die Aufwendungen für Anwendungen des OP-Mikroskops abrechnet werden können. Das sollte aber nicht das entscheidende Kriterium für die Auswahl eines Tarifes sein.
Zu beachten ist zudem natürlich ,dass es stets einer medizinischen Notwendigkeit bedarf und dass der Versicherungsfall für diese Behandlung stets erst nach Vertragsabschluss eingetreten sein darf.
Von einer Kassenleistung ist die Leistungserbringung durch den Zusatzversicherer BBV nicht abhängig. Werden Leistungen der GKV allerdings nicht in Anspruch genommen (z.B. weil ein Behandler ohne Kassenzulassung gewählt wurde) wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 40% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Leistung der GKV angerechnet.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)