Grundsätzlich sind die Rechnungen nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) zu stellen, damit diese erstattungsfähig sind.
Es gibt nur sehr wenige Tarife, welche auch eine Pauschalabrechnung als erstattungsfähig anerkennen. Das würde aber auch explizit so benannt werden.
Wichtig: Eine sog. Pauschalabrechnung ist zu vergleichen mit einem Kassenzettel vom Supermarkt. Es steht schlichtweg darauf "1mal Zahnreinigung 80,- Euro". Bei einer Rechnung nach GOZ gestellt, vermerkt der Zahnarzt die behandelte Region, Menge an Zähnen, die GOZ-Position und den angewandten GOZ-Faktor, sowie den Betrag.