Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wenn Ihnen bezüglich des kariösen Zahnes bereits eine Behandlung angeraten wurde (und davon gehe ich jetzt einmal aus) ist eine Annahme bei der BBV eher nicht möglich.
Grundsätzlich ist es auch so, und das gilt nicht nur für diesen Tarif – dass für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle grundsätzlich nicht geleistet wird.
Bei dem vorderen Zahn ist zu sagen – für rein ästhetische Behandlungen gibt es grundsätzlich keine Leistungen, es muss stets eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Wenn also einmal ganz neu eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung dieses Zahnes entstehen sollte, ist das grundsätzlich mal erstattungsfähig. Oder besteht jetzt schon eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung? Also schon jetzt vor Vertragsabschluss?
Wenn Sie auf dem Rechner der www.waizmanntabelle.de die Fragen beantworten, wählt der Rechner auch aus, welche Tarife für Sie abschließbar sind. Die Berechnung ist unverbindlich.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
WaizmannTabelle Forum · DieBayerische VIP-Dental Prestige
Mitversichert oder ausgeschlossen?
Hallo, ein Backenzahn von mir ist durch Karies angeschlagen. Falls nun eine Wurzelzahnbehandlung anstehen sollte, ist dies dann aus der Versicherung ausgeschlossen? Zudem fehlt mir am Vorderzahn ein Stück – jegliche Behandlung dazu wäre demnach versicherungstechnisch ausgeschlossen? Habe ich das richtig verstanden? Und gibt es eine Versicherung, die dies nicht ausschließt? Vielen Dank
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