Sehr geehrte/r Anfrager/in,
die Aussage, dass 3x jährlich eine PZR notwendig ist, bedeutet doch, dass aktuell noch immer eine Parodontose / Parodontitis vorliegt, wenngleich diese aktuell auch nicht behandlungsbedürftig ist.
Die BBV fragt im Antrag exakt danach, ob eine Erkrankung des Zahnhalteapparates aktuell besteht. Bei einer chronischen Parodontose, wenn auch nicht behandlungsbedürftig, liegt eine Erkrankung des Zahnhalteapparates vor. Entsprechend kann der Tarif nicht abgeschlossen werden, da die Frage mit “JA” beantwortet werden müsste.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Parodontose ist für eine Zahnzusatzversicherung ein "heißes Eisen". Denn eine Parodontose kann lediglich gestoppt, jedoch nicht geheilt werden. Demnach muss zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch die Parodontose wirklich gestoppt worden sein, was auch der Zahnarzt so bestätigen muss. Zudem gibt es selbst dann nur wenige Zahnzusatzversicherungen, welche auch für spätere Behandlungen leisten, welche in Verbindung von Parodontose in Verbindung gebracht werden können.