Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Leistungen werden im Rahmen der GOZ /GOÄ bis zu den entsprechenden Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnung erstattet. Also bei medizinischer Notwendigkeit bis 3,5.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Zahnzusatzversicherungen leisten im Rahmen der GOZ /GOÄ bis zu den entsprechenden Höchstsätzen der Gebührenordnung. Der Rahmen hierfür ist von 2,3 - 3,5 angesetzt. Grundvoraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit, welche der Zahnarzt festlegt.