DieBayerische VIP-Dental Prestige Leistungsbereiche Zahnzusatzversicherung
Kieferorthopädie: Wann übernimmt die Versicherung Kosten in welcher Höhe und in welcher zeitlichen Staffelung? Vollnarkose: In welchem Fall würde die Versicherung diese Kosten übernehmen? Da steht bis zu 500 € jährlich, habe ich dann die Möglichkeit das auch so zu wählen? Vertragsärzte: Arbeitet diese Versicherung mit bestimmten Vertragsärzten zusammen? Wenn ja, wo kann ich eine Liste erhalten. Rückerstattung: In der Tabelle ist eine Rückerstattung durch PZR von bis zu 160 € p.a. aufgelistet, leider ist mir das unklar, bekomme ich diesen Betrag retourniert wenn ich eine durchführen lasse? Vielen Dank und schöne Grüßeausführliche Tarifbeschreibung DieBayerische VIP-Dental Prestige Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Ihre Fragen beziehen sich auf den Tarif VIP-Dental Prestige von der BBV.
KFO:
Kieferorthopädische Leistungen einschließlich Röntgendiagnostik sowie Material- und Laborkosten werden gewährt, soweit die
Behandlung nach Abschluss des Tarif „VIP-Dental Prestige“ und vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden.
1. Keine Leistungspflicht durch GKV:
Dann 80% der Aufwendungen. Sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht und eine Zahnfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht. Der Ersatz von Aufwendungen ist auf 500,- Euro innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
2. Leistungspflicht durch GKV:
Dann werden zusammen mit der Vorleistung der GKV 100% der Aufwendungen bis maximal
250,- Euro innerhalb eines Kalenderjahres erstattet.
Vollnarkose;
Mit dem Wählen ist es ehrlich gesagt immer so eine Sache, denn für eine Erstattung muss grundsätzlich eine medizinische Notwendigkeit für diese Leistung bestehen.
Vertragsärzte:
M.W. nicht.
Rückerstattung:
Das wird nicht automatisch rückerstattet. Nur wer regelmäßig zur PZR geht und einen Tarif hat, der diese auch umfangreich erstattet hat hier eine vorprogrammiert Erstattung. So ist das zu verstehen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Es muß eine medizinische Notwendigkeit vorliegen um von einer privaten Zahnzusatzversicherung Leistungen für eine Vollnarkose zu erhalten. Zahnarztangst muss in diesem Zusammenhang durch einen Psychologen, Facharzt für Psychologie (Attest) nachgewiesen werden.
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