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Union Krankenversicherung ZahnPremium Kieferorthopädische Kinderleistungen Zahnzusatzversicherung

Hallo, wir möchten für unseren Sohn (05.05.2006) ein Zusatzversicherung abschließen, die folgende Leistungen bieten soll: 90% - 100% Kostenübernahme bei KIG 1 - 2. 90% - 100% Kostenübernahme der Restbeträge nach Erstattung durch die GK in den KIG 3 - 5. Leistet dass die Union? Wenn nicht, welche Versicherung leistet das? ausführliche Tarifbeschreibung Union Krankenversicherung ZahnPremium Zahnzusatzversicherung anzeigen Sehr geehrte/r Anfrager/in,

hier möchte ich Sie gerne auf unsere Spezialtabelle für Zahnzusatzversicherungen für Kinder auf www.waizmanntabelle.de/kinder aufmerksam machen.

Dort empfehlen ich Ihnen sich z.B. auch den Tarif AXA Dent Premium genauer zu betrachten. Der Tarif DENT Premium der AXA leistet mit 90% ausgezeichnet für Kieferorthopädie. Allerdings muss die Behandlung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen worden sein. Lediglich wenn die Kasse eine Vorleistung erbringt, sind die Mehrkosten auf 1.000,- Euro begrenzt. Zu beachten ist jedoch, dass die allgemeinen Begrenzungen der ersten 4 Jahre auch für Kieferorthopädie gelten. Zudem gibt es für den AXA Dent Premium einen Clearment-Klarvertrag, der Ihnen genau beschreibt, welche Leistungen konkret erbracht werden. Auf Clerament.de können Sie den Clearment-Klarvertrag auch jederzeit einsehen.

Der Tarif der Union bietet ebenfalls sehr gute und interessante Leistungen. So werden für Kieferorthopädie 90% ohne irgendwelche Begrenzungen von Beginn an geleistet. Leider ist der Prophylaxe-Bereich komplett nicht mitversichert. Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung bei Kindern sind daher auch nicht erstattungsfähig.

Wichtig – der Versicherungsfall darf natürlich erst nach Vertragsabschluss eintreten. Sollte jetzt bereits schon eine KFO-Maßnahmen notwendig/angeraten/geplant sein, wäre diese nicht mehr versicherbar. Zudem muss als Voraussetzung stets eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein. Das ist bei KIG 1 theoretisch möglich, doch im Normalfall handelt es sich bei KIG 1 um eine Korrektur kosmetischer Art. Bei rein kosmetischen Behandlungen ist keine medizinische Notwendigkeit gegeben.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wenn eine ausgeprägte Fehlstellung vorliegt, erstattet die Krankenkasse (GKV) lediglich ca. 80 Prozent der Kosten für die medizinische Standardversorgung aus dem Leistungskatalog der GKV. Die restlichen ca. 20% bleiben beim Versicherten und werden erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet.

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