im Antrag der Union wird gefragt:
„Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? Nein / ja
(Beantwortung nur bis Eintrittsalter 19 Jahre) Wird die Frage mit „ja“ beantwortet, gilt:
Ich bin damit einverstanden, dass für Kieferorthopädie kein Versicherungsschutz besteht.“
Hier müsste man vielleicht klären, wie lange die Behandlung beim KFO-Spezialisten noch dauert? Und ob der KFO-Spezialist auch bestätigen kann, dass noch keinerlei Fehlstellung diagnostiziert wurde.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)