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Union Krankenversicherung ZahnPremium Laufende kieferorthopädische Maßnahme bei KIndern

Guten Abend, meine 6 jährige Tochter ist momentan bei einem Kieferorthopäden in Behandlung. Ein Milchzahn wurde wegen ständiger, eitriger Entzündung gezogen und es musste für die Zeit bis der bleibende Zahn kommt, ein Platzhalter in Form eines Drahtbügels installiert werden. Nun möchte ich bei der UKV eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die sich an den Kosten für eventuell erforderliche zukünftige Behandlungen [nicht für diese) beteiligt. Wie beantworte ich die Frage, ob bereits eine kieferorthopädische Behandlung durchgeführt wird? In diesem Fall ist es ja lediglich eine Hilfsmaßnahme, um den Platz für einen bleibenden Zahn weiterhin sicherzustellen. Können Sie mir da einen Tip geben? Mit freundlichen Grüßen ausführliche Tarifbeschreibung Union Krankenversicherung ZahnPremium Zahnzusatzversicherung anzeigen Sehr geehrte/r Anfrager/in,

im Antrag der Union wird gefragt:
„Werden zurzeit kieferorthopädische Behandlungen durchgeführt oder sind solche notwendig, angeraten oder beabsichtigt? Nein / ja
(Beantwortung nur bis Eintrittsalter 19 Jahre) Wird die Frage mit „ja“ beantwortet, gilt:
Ich bin damit einverstanden, dass für Kieferorthopädie kein Versicherungsschutz besteht.“

Hier müsste man vielleicht klären, wie lange die Behandlung beim KFO-Spezialisten noch dauert? Und ob der KFO-Spezialist auch bestätigen kann, dass noch keinerlei Fehlstellung diagnostiziert wurde.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wenn eine Fehlstellung im KIG 3-5 Bereich vorliegt, erstattet die Krankenkasse (GKV) lediglich ca. 80 Prozent der Kosten für die medizinische Standardversorgung aus dem Leistungskatalog der GKV. Die restlichen ca. 20% bleiben beim Versicherten und werden erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von der Krankenkasse erstattet.

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