Sehr geehrte/r Anfrager/in,
bei Zahnzusatzversicherungen tritt der Versicherungsfall dann ein, wenn ein Zahnarzt oder auch ein KFO-Spezialist eine Behandlung anrät. Wenn ein Versicherungsfall schon vor Vertragsabschluss eingetreten ist, ist dieser Versicherungsfall auch nicht mehr versicherbar.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Wir empfehlen die Zähne Ihres Kindes, bis spätestens zur Vollständigkeit des Milchzahngebiss, optimal abzusichern.