Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Tarif Union Zahn Premium leistet bei Kieferorthopädie folgendermaßen:
90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags - allerdings nur, wenn die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahrs begonnen wird. Die Leistung für Kieferorthopädie ist außerdem nicht begrenzt - weder der Höhe nach, noch nach der KIG-Einstufung. Es werden also für KIG 1-5 Leistungen erbracht, solange die Maßnahme medizinisch notwendig ist (was aber bei KIG 1 meist noch nicht der Fall ist). Somit sind also Behandlungen für Kieferorthopädie unabhängig davon versichert, ob die gesetzliche Krankenkasse eine Leistung erbringt oder nicht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Einige Zahnzusatzversicherung leisten theoretisch auch für KIG 1. KIG 1 ist aber per Defintion medizinisch nicht notwendig. Eine Erstattung hängt daher von der Begründung des Zahnarztes ab und sollte im Vorfeld gut geklärt werden.