Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Die Wartezeit beträgt beim Union Zahn Premium 8 Monate. Erstattungsfähig sind jedoch nur grundsätzlich Kosten für Behandlungen von Versicherungsfällen, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Ist ein Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten, gibt es keine Leistung, auch nicht nach Ablauf der Wartezeit.
Anfänglich werden die Erstattungen begrenzt.
Sofern vor Abschluss maximal ein Zahn fehlt (der nicht ersetzt ist), sind die Begrenzungen wie folgt:
bis zum Ende des 1. Kalenderjahres max. 1.000 € Rechnungsbetrag,
bis zum Ende des 2. Kalenderjahres max. 3.000 € Rechnungsbetrag,
bis zum Ende des 3. Kalenderjahres max. 6.000 € Rechnungsbetrag,
ab dem 4. Kalenderjahr insgesamt 15.000 € Rechnungsbetrag innerhalb von 4 Kalenderjahren (diese Höchstgrenze gilt auch bei einem Tarifwechsel!).
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Ganz allgemein haben die meisten Zahnzusatzversicherungen am Anfang eine Wartezeit z.B. 8 Monate, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Zudem sind die sog. anfänglichen Summenbegrenzungen zu beachten. Diese legen fest, bis zu welchem Betrag Leistungen innerhalb der ersten Jahre erstattet werden können.