auf dieser Seite http://www.waizmanntabelle.de/zahnzusatzversicherung/id/17 können Sie unter Erstattungsmethode nachlesen, wie sich das berechnet.
Wenn es also heißt, die Erstattung bei Zahnersatz beträgt 90%, dann ist das so zu lesen, dass Kasse und Versicherer gemeinsam eine Erstattung erbringen, die dann 90% ergibt. Es bleibt dann ein Eigenanteil von 10% (sofern alle Rechnungsteile auch erstattungsfähig sind; das muss man zur Sicherheit dazu sagen, denn es gibt immer wieder mal den Fall, dass ein Zahnarzt etwas abrechnet, was bedingungsgemäß nicht erstattet wird. So leistet der Privat Plus z.B. nicht für Kieferorthopädie. Wenn also hierfür etwas abgerechnet wird, ist es eben nicht erstattungsfähig.)
Der Privat Plus wird über die Waizmanntabelle angeboten und besteht aus den Tarifbestandteilen ZG70+BZG20+ZB.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)