Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich mal ist es so, dass der Versicherungsfall bereits dann eintritt, wenn eine Untersuchung, die auf das Erkennen eines Leidens hinzielt, gemacht wurde, unabhängig davon, ob bereits damals eine Behandlungsbedürftigkeit diagnostiziert wurde.
Ihre Angaben sind sehr knapp. Vielleicht setzen Sie sich doch einmal direkt mit uns per Mail (info@hanswaizmann.de) in Verbindung und teilen uns mit, was genau vorliegt, was ggf. angeraten ist und dann können wir genau sagen, welcher Versicherungsschutz möglich wäre.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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