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User-Frage zur Württembergische PrivatPlus Zahnzusatzversicherung

4 ersetzten Zähnen

Guten Tag,
unter "Pro und Contra" schreiben Sie, "bei mehr als 2 fehlenden oder 4 ersetzten Zähnen Zahnstaffel-Verlängerung auf 72 oder 96 Monate". Was gilt als ersetzter Zahn? Nur Implantate und Brücken oder auch Kronen / Wurzelbehandelte Zähne?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

ja, eine Krone gilt auch.

Bei Wurzelbehandlungen ist folgendes zu beachten:
Nach einer Wurzelbehandlung muss der Zahnarzt in der Regel erst einige Monate warten, bis er sagen kann, ob die Behandlung erfolgreich war und nichts weiteres mehr gemacht werden muss. Sollten Sie ggf. unsicher sein, ob der Zahnarzt dies so bestätigen kann, können Sie das mit Ihm klären. Es gibt durchaus den Fall, dass sich nach einigen Monaten zeigt, dass die Wurzelbehandlung leider nicht den gewünschten Erfolg zeigte und doch Zahnersatz nötig ist. Das wäre dann aber eine Folgebehandlung und somit nicht mitversichert.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)