Württembergische PrivatPlus Erstattung für Zahnersatz
Sehr geehrte Damen und Herren, handelt es sich bei der Erstattung für Zahnersatz um die Erstattung der Gesamtrechnung des Zahnarztes oder um den Betrag den die Krankenkasse bezahlt? Danke für Ihre Antwortausführliche Tarifbeschreibung Württembergische PrivatPlus Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für Zahnersatz gilt beim Tarif PrivatPlus- Der Tarif ZG70 übernimmt 70 % des erstattungsfähigen Gesamtrechnungsbetrages zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines privaten Krankenversicherers jedoch höchstens 80 % des Gesamtrechnungsbetrages.
Der Tarif BZG20 übernimmt 20 % des erstattungsfähigen Gesamtrechnungsbetrages. Der Erstattungsbetrag ist zusammen mit den Leistungen der GKV sowie Leistungen nach anderen Versicherungstarifen oder von sonstigen Leistungsträgern auf 100 % des Rechnungsbetrages begrenzt.
Für den Fall, dass z. B. die GKV keine Leistungen erbringt, werden 70 + 20 % also 90 % der tariflich erstattungsfähigen Leistungen aus beiden Tarifen ZG70 + BZG20 erbracht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Weitere Fragen und Antworten zur Württembergische PrivatPlus
- Im Basistarif eine Zahnzusatzversicherung möglich???
- Kostenübernahme Kiefervermessung und Kostenübernahme Zahnspange
- ZG70 + BZG20 + (ZB?) der Württembergischen
- 7er Zahn fehlt?
- Leistung für keramikverblendung
- Lassen sich die Kosten für eine Vollnarkose mitversichern?
- Was leistet eine Zahnzusatzversicherung für eine Professionelle Zahnreinigung
- Verschiedenes Privat Plus
- Zusatzleistungen Brille
- Muss ich die Anzahl meiner Veneers angeben?
- Mehrere Fragen
- Zahnlücken versichern
- Vertragsabschluss über WaizmannTabelle
- 4 ersetzten Zähnen
- Privatverischert DKV-Standardtarif Zusatzversicherung
- Vertragsabschluß
- mögliche Leistungseinschränkungen
- Beitragsentwicklung einer Zahnzusatzversicherung
- Sind vor Vertragsabschluss angeratene Behandlungen versicherbar?
- Abschluss einer Zahnzusatzversicherung