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User-Frage zur Württembergische PrivatPlus Zahnzusatzversicherung

Erstattung für Zahnersatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

handelt es sich bei der Erstattung für Zahnersatz um die Erstattung der Gesamtrechnung des Zahnarztes oder um den Betrag den die Krankenkasse bezahlt?

Danke für Ihre Antwort


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

für Zahnersatz gilt beim Tarif PrivatPlus- Der Tarif ZG70 übernimmt 70 % des erstattungsfähigen Gesamtrechnungsbetrages zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines privaten Krankenversicherers jedoch höchstens 80 % des Gesamtrechnungsbetrages.

Der Tarif BZG20 übernimmt 20 % des erstattungsfähigen Gesamtrechnungsbetrages. Der Erstattungsbetrag ist zusammen mit den Leistungen der GKV sowie Leistungen nach anderen Versicherungstarifen oder von sonstigen Leistungsträgern auf 100 % des Rechnungsbetrages begrenzt.

Für den Fall, dass z. B. die GKV keine Leistungen erbringt, werden 70 + 20 % also 90 % der tariflich erstattungsfähigen Leistungen aus beiden Tarifen ZG70 + BZG20 erbracht.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)