Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das sind gegensätzliche Angaben:
a) „Ich habe mir vor 9 Monaten auf eigenen Wunsch eine Aufbiss-/Knirscherschiene anfertigen lassen …“
b) „Nun habe ich gelesen, dass ein Abschluss bei einer laufenden Behandlung zwecks Aufbissschiene nicht möglich sei.“
c) „…die Behandlung läuft nicht mehr …“
Es ist so, wie Sie gelesen haben – bei einer laufenden Behandlung wird der Antrag abgelehnt werden.
Ich würde empfehlen, mit dem Zahnarzt nun zu klären, ob die Behandlung als erfolgreich abgeschlossen und beendet erklärt werden kann oder eben nicht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Wenn Sie unsicher sind ob eine Behandlung wirklich abgeschlossen wurde, fragen Sie am besten Ihren Zahnarzt.