Hallo!
ein vollständiger Lückenschluss gilt nicht als fehlender Zahn. Von einem vollständigen Lückenschluss spricht man, wenn die Zähne so zusammenrücken, dass keine Lücke mehr vorhanden ist.
Klären Sie bitte mit Ihrem Zahnarzt ab, ob ein vollständiger Lückenschluss vorliegt oder nicht. Liegt einer vor, braucht kein fehlender Zahn beim Antrag für den Axa DentPremium angegeben werden.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: In Grenzfällen wenn Sie nicht sicher sind ob Sie einen fehlenden Zahn im Versicherungsantrag der Zahnzusatzversicherung angeben müssen fragen Sie am besten Ihren Zahnarzt. Im Zweifel frägt eine Zahnzusatzversicherung bei der ersten größeren Erstattung bei Ihrem Zahnarzt Ihren Zahnzustand ab.