Sehr geehrte/r Anfrager/in,
nicht (mehr) vorhandene Weisheitszähne gelten nicht als fehlende Zähne.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Gezogene Weisheitszähne sind keine fehlende Zähne. Sie können die Frage bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung mit "nein" beantworten. Vorausgesetzt es ist der einzige fehlende Zahn.