Sehr geehrte/r Anfrager/in,
ein „schiefer“ Zahn ist nicht zwingend eine Zahnfehlstellung. Eine Zahnfehlstellung stellt ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde fest. Falls Sie sich unklar sind, ob bei Ihnen eine solche vorliegt, können Sie bei Ihrem Zahnarzt nachfragen. Dazu braucht es auch keine extra Termin. Das kann man dort in der Praxis in Ihrer Patientenakte nachlesen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Wenn Sie nicht sicher sind wie Sie eine Antragsfrage beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung richtig beantworten sollen, fragen Sie unbedingt Ihren Zahnarzt. Für die Versicherung ist später entscheidend was in Ihrer Patientenakte steht.