Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Ihre Anfrage bezieht sich auf den Tarif Axa Dent Premium
1. Der Tarif beinhaltet Leistungen für a) Zahnersatz (z.B. Inlays, Implantate, Kronen oder Brücken), b) Zahnbehandlung (hierzu gehört auch die Prophylaxe) und c) auch für Kieferorthopädie.
2. Die Wartezeiten betragen grundsätzlich 6 Monate für alle Leistungen. Wartezeit bedeutet, dass Behandlungen, die in dieser Zeit durchgeführt werden nicht erstattet werden. Sind Versicherungsfälle bereits vor Vertragsbeginn eingetreten, können diese nicht mitversichert werden und es gibt auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit keine Leistung für diese Behandlungen.
3. Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung für Zahnersatz beiträgt 85-90% (abhängig vom Bonusheft) und 100% bei Zahnbehandlung. 90% bei KFO.
4. Die Leistungen der AXA sind in den ersten vier Versicherungsjahren auf folgende Erstattungsbeträge begrenzt:
1. Jahr: 1.000 €
1.-2. Jahr: 2.000 €
1.-3. Jahr: 3.000 €
1.-4. Jahr: 4.500 €
Die Begrenzungen gelten nicht für unfallbedingte Aufwendungen. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.12. Anschließend sind Versicherungsjahr und Kalenderjahr identisch.
Bei Angabe von 2 oder 3 fehlenden Zähnen gibt es eine verlängerte Staffel.
5. Die Beiträge sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Somit werden diese über die Jahre entsprechend dem steigenden Alter angepasst.
6. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt und endet am 31.12. des gleichen Jahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.
Ich möchte Sie gerne noch darauf verweisen, dass hier das „Prädikat Leistungssicher“ vergeben wurde, daher können Sie die Leistungen auch ganz konkret hier nachlesen:
http://www.clearment.de/versicherung/name/axa
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Auch wenn ein Tarif keine Wartezeit hat, leistet er dennoch nicht für bereits angeratene Behandlungen.