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User-Frage zur AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung

Allianz 740 oder axa / wie zählt ein versicherungsjahr?

1. wie zählt ein Versicherungsjahre? beginn 1.4.12 - 1.4.13 = 1 Vers. Jahr ! ?
2. ich schwanke zwischen allianz 740 und dem axa hier. da es doch beim axa nur 1000 € im 1. jahr gibt. wenn ich aber im 1. jahre eine zb. 3000 € rechnung habe ost doch der 740 besser, oder?
3. müß immer ein komplettes jahr um sein um die nächste begrenzungsstufe zu erreichen?
danke vorab für ihre antwort


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

AXA Dent Premium:
Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt und endet am 31.12. des gleichen Jahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.

Die Leistungen der AXA sind in den ersten vier Versicherungsjahren auf folgende Erstattungsbeträge begrenzt:
1. Jahr: 1.000 €
1.-2. Jahr: 2.000 €
1.-3. Jahr: 3.000 €
1.-4. Jahr: 4.500 €


Allianz 740:
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre und verlängert sich nach Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Versicherungsbeginn und endet am 31.12. des selben Jahres. Ab dem zweiten Versicherungsjahr ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. (Also auch geregelt wie bei der Axa.)

Es gibt bei diesem Tarif keine Staffelungen oder Summenbegrenzungen.


Es ist sicherlich sinnvoll langfristig hohe Leistungen zu haben. Wenn Sie jetzt schon vermuten, dass vielleicht schon sooo bald eine Behandlung ansteht, die sooo hohe Kosten verursacht ist noch zu sagen:
Versichert sind grundsätzlich neu nach Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle. Bei Zahnzusatzversicherungen ist z.B. eine konkret angeratene Behandlung ein bereits eingetretener Versicherungsfall. Insbesondere bei Erst-Erstattungen, aber auch bei umfangreichen Erstattungen prüfen die Versicherer, wann nun der Versicherungsfall genau eingetreten ist. Hierzu wird der Zahnarzt angeschrieben und um Auskunft gebeten. Sollte hier also ggf. Unklarheit bestehen, sollten sie das am besten mit dem Zahnarzt noch klären.

Und noch ein Punkt – Behandlungen können häufig auch etwas nach hinten geschoben werden, so dass man mit der Behandlung erst beginnt, wenn höher oder keine Begrenzungen mehr vorliegen.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

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Fast jede Zahnzusatzversicherung definiert das Versicherungsjahr etwas anders. Am besten fragen Sie uns wenn Sie unsicher sind.