Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Veneers sind grundsätzlich mal Zahnersatz und somit als solcher auch erstattungsfähig, sofern auch eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung mit diesem Zahnersatz besteht. Und das ist der entscheidende Punkt – Veneers werden meist aufgrund einer Verschönerung gewählt. Für rein kosmetische Behandlungen leistet jedoch kein Versicherer, auch die Axa nicht.
Zudem: Es wird natürlich nur für Versicherungsfälle geleistet, die neu nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Ist eine Behandlung bereits notwendig/angeraten/geplant, so ist das bei Zahnzusatzversicherungen ein eingetretener Versicherungsfall.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Veneers sind in den meisten Fällen eine kosmetische Behandlung. Eine medizinische Notwendigkeit ist in der Regel nicht gegeben. Daher erstattet keine Zahnzusatzversicherung für Veneers.