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User-Frage zur AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung

Kieferorthopädische Leistungen Zahnzusatzversicherung

Leistet die AXA genau wie die Union Zahn Premium bei KFO Stufe 3-5 nur die Mehrkosten für medizinisch notwendige Maßnahmen oder sind hier auch höherwertige Brackets oder Spangen u.s.w. möglich?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

es ist nicht so, dass eine „höherwertige“ Behandlung nicht medizinisch notwendig wäre. Für rein ästhetische Behandlungen wird allerdings nicht geleistet.

Die GKV ist an das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 Sozialgesetzbuch V gebunden. „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“

Wer also insbesondere stets eine höherwertige Versorgung bei medizinisch notwendigen Behandlungen wünscht ist mit einer Zusatzversicherung gut beraten.


KFO-Leistungen im Vergleich:

AXA Dent Premium:
Die Erstattung beträgt hier, soweit diese vor der Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde, abhängig von einer Vorleistung der GKV, 90% vom Rechnungsbetrag unbegrenzt (bei KIG 1-2) und, falls die Kasse leistet (KIG 3-5), 90% von den Mehrkosten bis zu einem maximalen Betrag von 1.000,- Euro für die gesamte Vertragslaufzeit.

Union Zahn Premium:
Dieser Tarif leistet bei KFO-Behandungen grundsätzlich 90%; eine Voraussetzung – das 19. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein. Der Versicherer verlangt, dass die GKV-Leistungen nachgewiesen werden, leistet dann aber auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt (z.B. bei KIG 2). Der Versicherer sagt hier jedoch auch ganz klar, dass bei einer KFO-Maßnahme, die von der GKV übernommen wird (KIG III-KIG V) ein Großteil der Mehrkosten
nicht erstattungsfähig sind, wie z.B. Spezielle Brackets / Bögen, da diese lediglich ästhetische bzw. komfortmedizinische Maßnahme darstellen. Häufig aus diesem Bereich berechnete und erstattungsfähige Kosten sind z.B. die Kosten für Retainer, spezielle Apparaturen (z.B. Herbstscharnier) funktionsanalytische- und funktionstherapeutische Maßnahmen (Gnathologie) oder Mini-Implantate.

Also – es ist bei den Mehrkosten schon zu beachten, ob es sich um rein ästhetische Maßnahmen oder eben schon medizinisch notwendige Maßnahmen handelt. Und das beurteilen die Versicherer zum Teil tatsächlich unterschiedlich.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)


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Bei der Einstufung KIG 1 leisten Zahnzusatzversicherungen in der Regel nur in Ausnahmefällen, da solche Behandlung medizinisch nicht unbedingt notwendig sind.