die Diaganose ist hier – wie ich das lese – eine Nichtanlage eines bleibenden Zahnes (Aplasie) und diese Diagnose ist bereits gestellt und bekannt, richtig? Somit wäre hier der Versicherungsfall schon eingetreten. Anders wäre das, wenn noch nicht die Nichtanlage bekannt wäre.
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungsfälle gibt es keinen Leistungsanspruch.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)