Wie darf ich Ihre Kostenerstattung in % verstehen. Bitte nennen Sie mir ein Rechenbeispiel einer typischen Zahnarztrechnung.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Erstattungssatz für Zahnbehandlung beträgt 100% - unabhängig davon, ob sich die Krankenkasse beteiligt oder nicht. Etwaige Vorleistungen der Krankenkasse werden angerechnet.
Der Erstattungssatz für Zahnersatz beträgt 85% - 90% (90%, wenn in den vergangenen 5 Jahren jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung erfolgte). Sofern die Rechnung keine privaten Vergütungsanteile gemäß GOZ enthält (=Regelversorgung) leistet der Tarif 100%.
Wenn es also heißt, es werden 85% erstattet, dann erhalten Sie von Versicherer und Kasse gemeinsam diesen Wert, sofern auf der Rechnung auch alle Posten nach Tarif erstattungsfähig sind. Sollte z.B. der Zahnarzt bei manchen Postionen einen 5-fachen Satz verlangen, der Versicherer allerdings nur bis zum 3,5-fachen Satz erstattet, wäre nicht alles erstattungsfähig.
Zu beachten sind natürlich auch die anfänglichen Summenbegrenzungen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)