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User-Frage zur AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung

Zahlt Zahnzusatzversicherung für Schönheitskorrektur?

Ich bin 32 Jahre und habe früher stark mit den Zähnen geknirscht; habe auch eine "Knirscher-Schiene". Durch das knirschen habe ich mir auch an den vorderen Schneidezähnen teilweise Ecken rausgebrochen. Die wurden damals abgeschliffen; aber sind durch weiteres knirschen weitere Kanten rausgebrochen. Mittlerweile knirsche ich kaum noch. Ich habe bei meinem Zahnarzt mal angefragt diesen "Schönheitsfehler" korrigieren zu lassen. Er meinte das dies zwar medizinisch nicht notwendig ist (daher würde die Kasse nichts bezahlen) und daher als reine private Schönheits-Behandlung zu sehen ist. Zahlt eine ZZV für so etwas auch?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

für rein kosmetische Verschönerungen leisten die ZZVen nicht. Als Voraussetzung für eine Erstattung ist auch hier eine medizinische Notwendigkeit Voraussetzung. Zudem muss der „Schaden“, sprich der Versicherungsfall erst neu nach Vertragsabschluss eingetreten sein, damit der Versicherer in der Leistungspflicht steht.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Nur 1-2 Zahnzusatzversicherung leisten auch für reine Schönheitskorrekturen wie z.B. Bleaching. Aber in der Regel muss eine Behandlung medizinisch notwendig sein um erstattungswürdig zu sein.