Sehr geehrte/r Anfrager/in,
für rein kosmetische Verschönerungen leisten die ZZVen nicht. Als Voraussetzung für eine Erstattung ist auch hier eine medizinische Notwendigkeit Voraussetzung. Zudem muss der „Schaden“, sprich der Versicherungsfall erst neu nach Vertragsabschluss eingetreten sein, damit der Versicherer in der Leistungspflicht steht.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Nur 1-2 Zahnzusatzversicherung leisten auch für reine Schönheitskorrekturen wie z.B. Bleaching. Aber in der Regel muss eine Behandlung medizinisch notwendig sein um erstattungswürdig zu sein.