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User-Frage zur Württembergische PrivatPlus Zahnzusatzversicherung

Zahnersatz

Was ist gemeint, man kann 100 Prozent bei Zahnersatz erreichen?
Wie erreicht man die 100 Prozent?
Wird eine Brücke die 10 Jahre alt, irgendwann einmal fällig wird, aber noch keine spezielle Behandlung angeraten wurde mitversichert?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A) der Tarif ZG70 übernimmt 70% des erstattungsfähigen Gesamtrechnungsbetrages zusammen mit den Leistungen der GKV oder eines privaten Krankenversicherers jedoch höchstens 80% des Gesamtrechnungsbetrages.
Der Tarif BZG20 übernimmt 20% des erstattungsfähigen Gesamtrechnungsbetrages. Der Erstattungsbetrag ist zusammen mit den Leistungen der GKV auf 100% des Rechnungsbetrages begrenzt.
Für den Fall, dass z.B. die GKV keine Leistung erbringt, werden 70 + 20% (also 90%) der tariflich erstattungsfähigen Leistungen aus den beiden Tarifen ZG70+BZG20 erbracht.

B) Vorhandener Zahnersatz, wie z.B. eine Brücke, kann problemlos mitversichert werden, sofern bei Vertragsabschuss keinerlei Neuerungen, Reparaturen oder sonstige Maßnahmen notwendig/angeraten/geplant sind. Sollte dann später einmal eine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung eintreten, wäre das mitversichert.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)