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User-Frage zur AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung

Abschluss AXA DENT Premium

Guten Tag,
Ich bin 40 Jahre, männlich und habe 2 fehlende Zähne sowie zwei Kronen.
In Ihrer sehr guten Auswertung kommt zu dem Vetrag "Abschluss leider nicht möglich". Ich kann jedoch die Ursache nicht erkennen ?
Grundsätzlich muss ich nicht beide fehlenden Zähne mit versichern. Besteht bei den Verträgen auch die Möglichkeit nur einen Zahn mit zu versichern und so weniger Probleme bei Staffelung und Aufnahme zu haben?
Wenn ja, gibt man dann 1 und 2 fehlende Zähne an?
Als letztes kann ich nicht ganz die Klausel mit fehlenden Zähnen verstehen. Die Klausel heißt doch, wenn eine Zahnbehandlung angeraten/geplant ist, aber ist nicht grundsätzlich bei einen fehlenden Zahn eine Behandlung notwendig? bei jeden der fehlenden Zähne hat der jeweilige Arzt empfohlen diese Lücke natürlich irgendwann zu behandeln um weitere Beeinflussung des Gegenbisses zu verhindern - aber alles ohne konkrete Behandlung ( eben irgendwann irgendwas wie Implantat oder Brücke). Ist das schon das k.o. Kriterium? In den Fall müsste ich auch kein Tarif mit fehlender Zahn-Mitversicherung suchen.


ich auch kein Tarif mit fehlender Zahn-Mitversicherung suchen.

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

Ihre Frage bezieht sich auf den Tarif AXA Dent Premium. Warum der Abschluss hier nicht möglich ist, ist schwer für mich aus den gemachten Angaben zu erkennen. Die Axa ermöglicht z.B. keinen Abschluss, wenn der Antragsteller herausnehmbare Prothesen besitzt bzw. mehr als 3 fehlende nicht ersetzte Zähne oder sich in einer laufenden Maßnahme während der Antragstellung befindet. Auch nicht wenn der Antragstelle eine Parodontitis oder eine Aufbissschiene hat oder bereits bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung hat.

Fehlende Zähne müssen alle im Antrag angegeben werden und daraus ergibt sich dann die Staffelung.

Es ist nicht zwingend bei jedem fehlenden Zahn bereits ein Versicherungsfall eingetreten. Häufig fehltz.B. ein 7er, ohne dass zum momentanen Zeitpunkt eine Behandlung notwendig ist. Sollte sich jedoch später einmal die Situation verändern (z.B. Zahn nebenan muss auch weg) dann wäre das mitversichert.

Wenn jedoch schon Behandlungen angeraten sind, dann ist der Versicherungsfall schon eingetreten. Dann ist hier ja schon ein Behandlungsbedarf gegeben.

Wenn der Zahnarzt gesagt hat, es kann schon irgendwann mal sein, dass hier Ersatz notwendig wird und zwar dann, wenn das und das eintritt, ist das noch kein eingetretener Versicherungsfall.

Es ist hier durchaus empfehlenswert den Zahnarzt zu fragen, wie der Sachverhalt hier tatsächlich zu beurteilen ist. Die Versicherung wird ja auch im Leistungsfall den Zahnarzt anschreiben und dieser muss dann korrekt antworten. Sie können ihn also fragen, was hier bei einer Rückfrage er antworten muss.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)