Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Ihre Frage bezieht sich auf den Tarif AXA Dent Premium. Warum der Abschluss hier nicht möglich ist, ist schwer für mich aus den gemachten Angaben zu erkennen. Die Axa ermöglicht z.B. keinen Abschluss, wenn der Antragsteller herausnehmbare Prothesen besitzt bzw. mehr als 3 fehlende nicht ersetzte Zähne oder sich in einer laufenden Maßnahme während der Antragstellung befindet. Auch nicht wenn der Antragstelle eine Parodontitis oder eine Aufbissschiene hat oder bereits bei einem anderen Versicherer eine Zahnzusatzversicherung hat.
Fehlende Zähne müssen alle im Antrag angegeben werden und daraus ergibt sich dann die Staffelung.
Es ist nicht zwingend bei jedem fehlenden Zahn bereits ein Versicherungsfall eingetreten. Häufig fehltz.B. ein 7er, ohne dass zum momentanen Zeitpunkt eine Behandlung notwendig ist. Sollte sich jedoch später einmal die Situation verändern (z.B. Zahn nebenan muss auch weg) dann wäre das mitversichert.
Wenn jedoch schon Behandlungen angeraten sind, dann ist der Versicherungsfall schon eingetreten. Dann ist hier ja schon ein Behandlungsbedarf gegeben.
Wenn der Zahnarzt gesagt hat, es kann schon irgendwann mal sein, dass hier Ersatz notwendig wird und zwar dann, wenn das und das eintritt, ist das noch kein eingetretener Versicherungsfall.
Es ist hier durchaus empfehlenswert den Zahnarzt zu fragen, wie der Sachverhalt hier tatsächlich zu beurteilen ist. Die Versicherung wird ja auch im Leistungsfall den Zahnarzt anschreiben und dieser muss dann korrekt antworten. Sie können ihn also fragen, was hier bei einer Rückfrage er antworten muss.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)