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User-Frage zur AXA DENT Premium-U Zahnzusatzversicherung

Gilt ein kompletter Lückenschluss als fehlender Zahn?

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer kieferorthopädischer Behandlung wurden mir als Jugendlicher 4 Zähne gezogen, deren Lücken aber durch die kieferorthopädischer Behandlung geschlossen wurden. Meine Frage ist nun, ob ich die somit die Versicherung ohne Leistungsbegrenzung abschließen kann oder ob in diesem Fall Ihr Contra Punkt: „Abschluss nur mit max. 1 fehlendem Zahn ohne Leistungsbegrenzung möglich“ greift. Kurz gesagt: Mir fehlen zwar 4 Zähne, jedoch besteht durch die Schließung der Lücken keinen Bedarf für Zahnersatz.

Mit der Bitte um Rückmeldung.

Vielen Dank!



Sehr geehrte/r Anfrager/in,

komplette Lückenschlüsse gelten bei der Axa nicht als fehlende Zähne und müssen somit im Antrag auch nicht angegeben werden.



Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Als „fehlende Zähne“ gelten nur unversorgte Lücken, wo derzeit Platz für einen Zahn bzw. Zahnersatz ist. Dazu zählen auch fehlende 7er Zähne, falls keine Weisheitszähne mehr da sind.

Nicht fehlend sind:

• fehlende 8er (Weisheitszähne)

• „Lückenschlüsse“ – benachbarte Zähne sind komplett zusammengerückt, so dass überhaupt kein Platz für einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist;

• ersetzte Zähne (z.B. Brücken, Implantate)