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User-Frage zur Janitos - JA dental plus Zahnzusatzversicherung

Ab wann Erstattung?

Bekäme ich schon nach sechs Monaten die Kosten für drei Inlays erstattet?
Vielen Dank für Ihre Mühe!


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

nein!

Es ist so - ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit ein nach Abschluss der Versicherungen neu eintretender Schaden eben auch mitversichert ist.

Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten, sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Sollte nun beim Abschluss alles in bester Ordnung sein und es würde sich nach 6 Monaten neu die medizinische Notwendigkeit für ein Inlay ergeben, dann wäre es empfehlenswert, die Behandlung auf einen Termin nach der Wartezeit zu legen, da ja während der Wartezeit durchgeführte Behandlungen nicht erstattungsfähig sind.

Noch zur Info:
Insbesondere bei Erst-Erstattungen, aber auch bei umfangreichen Erstattungen überprüfen die Versicherer im Normalfall recht genau, wann der Versicherungsfall genau eingetreten ist.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)