Janitos JA dental plus Erstattungsfähige Aufwendungen bei Janitos
Was sind bei Ihnen erstattungsfähige Aufwendungen?ausführliche Tarifbeschreibung Janitos JA dental plus Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Begriff „erstattungsfähig“ verwirrt und verängstigt den Versicherungslaien leicht. Denn was, wenn der Versicherer Leistungen einfach als nicht erstattungsfähig bezeichnet?
Ich kann jetzt nicht alles aufzählen was erstattungsfähig ist. Hier empfehle ich auch einfach einmal auf www.clearment.de den entsprechenden Clearment-Klarvertrag einzulesen. Ich erkläre jedoch gerne, warum immer von erstattungsfähigen Rechnungsbetrag bzw. erstattungsfähigen Aufwendungen gesprochen wird.
Erstattungsfähig ist all das, was in den Tarifbedingungen auch als erstattungsfähig angegeben wird. So sind zum Beispiel bei Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich „Verschönerungsmaßnahmen“, also Behandlungen die nicht medizinisch notwendig sind, sondern nur aus kosmetischen Gründen vom Kunden gewünscht werden, NICHT erstattungsfähig.
Auch gibt es einzelne GOZ-Positionen, wo manche Versicherer sagen, die erstatten sie einfach nicht.
Konkrete Beispiele für den Tarif Janitos Dental Plus:
Die grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung für Wurzel – und Parodontalbehandlungen beträgt, sofern es eine medizinisch notwendige Behandlung ist, jedoch nicht in die Kassenrichtlinien fällt, 100%. Das bedeutet, dass für eine Wurzelbehandlung, die die Kasse bezahlt, nichts erstattet wird, auch nicht, wenn der Zahnarzt einzelne GOZ-Position in der Rechnung aufführt, die die Kasse nicht übernimmt. Das wären dann z.B. Aufwendungen für Mehrkosten bei einer Wurzel- oder Parodontalbehandlung und die sind eben bei diesem Tarif nicht erstattungsfähig.
Noch ein Beispiel: Der Tarif leistet bis zu den Höchstsätzen der GOZ (3,5-fach), sofern der Zahnarzt diesen auch begründen kann. Sollte nun ein Zahnarzt bei bestimmten Positionen einfach einen 5-fachen Satz in Rechnung stellen, dann wäre dennoch nur bis zum 3,5-fachen erstattungsfähig.
Da es also durchaus Dinge gibt, die in einem Tarif nicht erstattungsfähig sind, muss man immer von den erstattungsfähigen Aufwendungen sprechen.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Erstattungsfähige Aufwendungen sind alle Aufwendungen die in den Tarifbedingungen als solche angegeben sind. Automatisch ausgenommen sind Aufwendungen die reine Schönheitsmaßnahmen als rein kosmetisch sind.
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