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User-Frage zur Janitos - JA dental plus Zahnzusatzversicherung

empfohlene Zahnbehandlung versichern

Sehr geehrtes Team,

mein Zahnarzt hat den Austausch einer Füllung angeraten. Das soll Ende des Monats erfolgen.
Muss ich das in einem Antrag unter "laufende Maßnahmen" angeben? So eine Angabe mininiert doch bei einigen Anbietern die Chance angenommen zu werden, ist aber eigentlich doch nur ein kleiner Eingriff ...
Würde die Janitos so etwas später auch zahlen?

Beste Grüße


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

wenn eine Behandlung angeraten ist und im Antrag nach einer solchen gefragt wird, ist das auch korrekt anzugeben. Alles andere wäre eine Obliegenheitsverletzung, der Versicherer kann den Vertrag dann kündigen, wenn er diese erkennt.

Da die Behandlung bereits auch schon vor Vertragsabschluss angeraten ist, würde die Janitos für diesen bereits vor Vertragsbeginn eingetretenen Versicherungsfall nicht leisten.

Im Antragsformular der Janitos steht die Frage: „Wurde eine Zahnbehandlung/Zahnersatzmaßnahme angeraten oder begonnen bzw. besteht eine provisorische Versorgung?“
Ist diese Frage zu bejahen wird auch gleich angekreuzt: „ja (Ich bin damit einverstanden, dass für alle angeratenen oder begonnenen Zahnbehandlungen/
Zahnersatzmaßnahmen kein Versicherungsschutz besteht.)“

Sie können natürlich auch die Behandlung, die ja eh dieser Tage gemacht werden soll, noch machen lassen und nachdem komplett und erfolgreich diese beendet ist einen Antrag stellen.

Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Eine Zahnzusatzversicherung leistet erst für Schadensfälle, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten. Demnach sind bereits bekannte Schäden sowie angeratene Maßnahmen nicht versichert.