Sehr geehrte/r Anfrager/in,
Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung relativ hohe Rechnungen wegen fehlende Zähne einreichen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit Zweifel hegen, dass der Versicherungsfall erst neu nach Vertragsabschluss eingetreten ist. Es wird dann der Zahnarzt angeschrieben und entsprechend befragt. Wenn dieser dann sagt, dass der Zahnersatz bereits vor Vertragsabschluss angeraten/geplant war, wird der Versicherer auch nicht leisten.
Fehlende Zähne können also nur mitversichert werden, wenn bezüglich dieser noch nicht notwendig/angeraten/geplant ist. Sollte sich dann später irgendwann einmal eine neue medizinische Notwendigkeit für einen Ersatz ergeben, wäre das mitversichert.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Direkt nach der Wartezeit eine bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Lücke auf Kosten der Versicherung versorgen zu lassen, funktioniert in der Regel nicht.