Es ist vollkommen korrekt, dass der Abschluss bei der Janitos auch trotz vorhandener Knirscherschiene möglich ist. Allerdings empfehlen wir den Abschluss dann nicht mehr.
Der Grund dafür ist, dass Sie dann einen Leistungsausschluss für diesen Bereich erhalten. Dieser gilt dann nämlich für Ursachen und Folgen, sowie andere Schienentherapien.
Dieser umfangreiche Ausschluss macht den Tarif einfach sehr unattraktiv, da er sich auf den kompletten Versicherungsschutz und nicht nur neue Knirscherschienen auswirkt.
Wichtig: Aufbissbehelfe und Knirscherschienen gelten versicherungstechnisch als sog. Passivtherapie. Das bedeutet, dass eine solche Versorgung als laufende Maßnahme zu betrachten und im Antrag anzugeben ist, je nach Fragestellung. Eine solche Versorgung vor Abschluss der Versicherung kann je nach Tarif unterschiedliche Leistungsausschlüsse beinhalten.