Sehr geehrte/r Anfrager/in,
geht es um eine „kleine“ Leistung (z.B. ein professionelle Zahnreinigung oder eine einzelne Kunststofffüllung)? Dann die Originalrechnung an den Versicherer senden und um Erstattung auf das bekannte Konto bitten.
Wenn es um eine „größere“ Sache geht ist das Vorgehen folgendermaßen: Zuerst einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen. Dieser wird dann zuerst bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht. Nach Wiedererhalt den Heil- und Kostenplan dann bitte beim Versicherer einreichen. Es ist empfehlenswert, die Behandlung erst zu beginnen, wenn die Zusage durch den Versicherer erfolgt ist. Dann die Behandlung durchführen lassen und nach Erhalt der Rechnung diese beim Versicherer mit Bitte um die entsprechende Erstattung einreichen.
Der Versicherer überweist stets auf Ihr Konto, den Zahnarzt bezahlen Sie direkt.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Leistungserstattung Zahnzusatzversicherung
wie gehe ich vor wenn ich eine leistung abrechnen will
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