Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich ist es natürlich so, dass für Versicherungsfälle, die vor Vertragsabschluss eingetreten sind, der Versicherer nicht leistet (auch nicht nach einer Wartezeit). Wenn also jetzt schon Behandlungen angeraten oder sogar geplant sind, dann sind diese nicht mehr versicherbar. Ansonsten gilt eine Wartezeit für Zahnbehandlung, Zahnersatz und KFO von 8 Monaten, bei Unfällen entfällt diese Wartezeit.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Frage von WTB: Janitos Dental Plus
Hallo, wollte fragen, ab wann man die erste Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann?
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