Besteht die Moeglichkeit eventuell nicht angelegte Zaehne bei einem Kind zu versichert, sprich werden Kosten fuer die Erstellung eines Implantates uebernommen ?
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
wenn bereits bekannt ist, dass bleibende Zähne nicht angelegt sind, ist das ein eingetretener Versicherungsfall und das kann nicht mehr mitversichert werden.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)