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User-Frage zur Janitos - JA dental plus Zahnzusatzversicherung

Wartezeit, Zahnersatz

Hallo,

gibt es eine Wartezeit, in der ich Kronen und Inlays nicht (teilweise) bezahlt bekäme? Wenn nein, bekäme ich dann bis zu 85% für solchen Zahnersatz innerhalb des ersten halben Jahres bezahlt?


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Frage ist, ob die Behandlungen schon konkret angeraten wurden?

Grundsätzlich ist es so: Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten, sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.

Während der Wartezeit durchgeführte Behandlungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Sollte kurz nach Vertragsabschluss neu ein Versicherungsfall eintreten, dann muss man prüfen, ob man die Behandlung nicht auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Wartezeit legen kann, damit eben auch Erstattungsanspruch gegeben ist.

Zudem gelten in den ersten Jahren Summenbegrenzungen. Die Erstattung von Aufwendungen für Zahnersatz ist begrenzt auf einen Betrag von höchstens
• 1.000 Euro in den ersten 12 Monaten,
• 2.000 Euro in den ersten 24 Monaten,
• 3.000 Euro in den ersten 36 Monaten und
• 4.000 Euro in den ersten 48 Monaten
• ab Versicherungsbeginn nach Tarif JA dental plus.
Eine generelle, dauerhafte Leistungsbegrenzung sieht der Tarif für Zahnersatz nicht vor, so dass ab dem 5. Versicherungsjahr ohne Begrenzung geleistet wird.

85% bei Zahnersatz werden zudem beim Janitos Dental Plus nur geleistet, wenn durch ein Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in den letzen 5 Jahren vor Behandlungsbeginn nachgewiesen werden können. Bei 10 Jahren Nachweis steigt dafür die grundsätzlich vorgesehene Erstattung dann sogar auf 90%.


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

touch_app Hinweis
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben für die Leistung Zahnersatz eine Wartezeit von 8 Monaten. Tritt nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung ein Leistungsfall für Zahnersatz ein, müsste der Patient so lange warten, bis die Wartezeit abgelaufen ist, wenn er die Leistung über die Zahnzusatzversicherung abrechnen möchte. Vorsicht, meist sind anfängliche Summenbegrenzungen (bestimmte monetäre Höchstgrenzen) zu berücksichtigen, bis zu welchem Betrag der Fall in der ersten Jahren reguliert wird.