Sehr geehrte/r Anfrager/in,
der Versicherer sagt:
„Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien werden erstattet soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise (auch unter Berücksichtigung des Kreises der gesetzlich Krankenversicherten) berechnet sind und bei zahnärztlichen Leistungen anfallen, die bei Tarif DT85 unter Versicherungsschutz stehen.“
Das ist eine absolut übliche Formulierung und uns sind auch keine Fälle von Beschwerden bekannt, dass zu wenig an Materialkosten übernommen worden wäre.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Leistungen für das zahntechnische Labor werden im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise auch unter Berücksichtigung des Standortes der gesetzlichen Krankenversicherung sozusagen ortsüblich erstattet.