Sehr geehrte/r Anfrager/in,
je umfangreicher ein Tarif leistet, umso leistungsstärker ist er halt und umso geringer ist die Gefahr, dass man eine Behandlung braucht, die nicht erstattungsfähig wäre. Es ist nicht für jedermann wichtig, dass ein vor Vertragsabschluss fehlender Zahn mitversichert wird, wenn dem aber so ist, sollte man unbedingt darauf achten, dass der Tarif diese Leistung auch enthält.
Fehlende Zähne können aber natürlich immer nur dann mitversichert werden, wenn für den fehlenden Zahn noch kein Versicherungsfall eingetreten ist. Wenn Sie also z.B. schon seit langem einen fehlenden Zahn haben und diesbezüglich auch noch keinerlei Maßnahmen angeraten wurde, kann das mitversichert werden. Sollte sich dann später irgendwann einmal eine neue medizinische Notwendigkeit ergeben (z.B. weil der Zahn gegenüber auch entfernt werden muss), dann wäre das grundsätzlich mitversichert.
Was natürlich nicht geht, ist, sich Zahnersatz erstatten zu lassen, der bereits vor Vertragsbeginn notwendig/angeraten/geplant war.
Insbesondere bei Erst-Erstattungen prüfen die Versicherer sehr genau, wann genau ein Versicherungsfall eingetreten ist und wenn sich dann herausstellt, dass dieser bereits vor Vertragsbeginn eingetreten ist, wird der Versicherer nicht leisten.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
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Mitversicherung fehlender Zähne Zahnzusatzversicherung
Sehr geehrter Herr Waizmann, ich verstehe nicht, warum es wichtig ist, fehlende Zähne mitzuversichern. Heißt dies, die Versicherung würde einen Ersatz dieser Zähne bezahlen nach Ablauf der Wartezeit? Dies kann ich mir kaum vorstellen. Mit herzlichen Grüßen
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