Sehr geehrte/r Anfrager/in,
z.B. bei Parodotosebehandlungen: Hier leistet die Kasse ab einer bestimmten Taschentiefe. Häufig ist jedoch schon bei kleinerer Taschentiefe die medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung gegeben.
Z.B. Wurzelbehandlungen: Hier leistet die Kasse dann, wenn der Zahn nach Kassenrichtlinien als erhaltungswürdig gilt. Ist dem nicht so, dann leistet die Kasse auch nicht.
Diese beiden Beispiele betreffen z.B. den DBE. Bei Zahnersatz leistet die Kasse in der Regel derzeit schon, weil sie ja nach Befund leistet.
Der Versicherer sagt hier allerdings ganz klar, das, was die Kasse leisten muss, muss auch über die Kasse abgerechnet werden, sonst leisten wir nicht.
Wenn Sie jetzt also z.B. zu einem reinen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung gehen, erfolgt keine Erstattung durch die DKV, weil auch die Kassenleistung nicht erfolgen konnte.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Wichtig: Der Beratungs- bzw. Analyseansatz der WaizmannTabelle fokussiert sich bei Zahnzusatzversicherungen sowohl auf Zahnerhalt als auch Zahnersatz. Dies zu ca. je 50 / 50. Zudem raten wir zu Prophylaxe in Form der PZR. Demnach ist eine Investition in den Zahnerhalt, sprich Erhalt der vorhandenen gesunden Zahnsubstanz lohnend und sollte nicht aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden.