Sehr geehrte/r Anfrager/in,
richtig – das bedeutet das.
Wenn also eine Wurzelbehandlung medizinisch notwendig ist, die GKV für diese jedoch noch nicht oder nicht mehr leistet, würde hier der Versicherer erstatten.
Übernimmt jedoch die GKV die Kosten für die Wurzelbehandlung, dann ist das für den Versicherer abgeschlossen. Sollten dennoch zusätzliche Kosten entstehen, würde er diese nicht erstatten.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
WaizmannTabelle Forum · DKV KDT85+KDBE
Wurzelbehandlung
Was bedeutet "Mehrkosten für Wurzelbehandlungen (wenn GKV zahlt) werden nicht erstattet"? Es gibt ja Zusatzleistung, die vom Zahnarzt empfohlen werden, zB Längenmessung der Kanäle u.ä., die extra kosten auch wenn die GKV die reine Wurzelbehandlung bezahlt. Bedeutet das dann, dass die DKV das nicht übernehmen würde?
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