DKV KDT85+KDBE Fehlende Zähne mitverischern
Vermutlich aufgrund der 2 fehlenden Zähne wird mir die DKV empfohlen. Bei der bisherigen Versicherung habe ich jedoch mit der Bedingung, dass die GKV leistet sehr schlechte Bedingungen gemacht. Einmal wurde eine Wurzelbehandlung als medizinisch nicht sinnvoll erachtet (nur das Ziehen das Zahns wäre bezahlt worden!) und auch beim Implantat wurde nur für ein Bruchteil der Kosten angerechnet, da die GKV ja nicht für das Implantat selbst zahlt, sondern hier nur eine Pauschale übernimmt. Die gesamten Kosten des Kieferchirurgen musste ich somit selber tragen. Insofern tendiere ich mehr zum Axa Premium Tarif, da hier keine GKV Vorleistungen notwendig sind, oder habe ich hier einen Gedankenfehler?ausführliche Tarifbeschreibung DKV KDT85+KDBE Zahnzusatzversicherung anzeigen
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
das ist hier für die Kommentarfelder eine etwas umfangreiche Frage – vielleicht möchten Sie sich direkt an uns wenden, damit man das im Detail klären kann. Zudem wäre dann wichtig zu wissen, mit welchem Tarif Sie die genannten Erfahrungen gemacht haben.
Grundsätzlich kurz folgende Punkte:
A) Wurzelbehandlungen werden nicht von allen Tarifen erstattet und nur die wenigsten erstatten diese dann grundsätzlich. Meist wird nur dann erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, die Kasse aber nicht leistet. Es gibt allerdings auch andere Regelungen.
B) Die Kasse leistet nach Befund und wenn der Befund eine Zahnlücke ist, dann gibt es dafür einen bestimmten Betrag. Hier kann dann der Zahnarzt z.B. eine Brücke machen oder ein Implantat, ist preislich meist ein gewaltiger Unterschied. Der Befund ist jedoch immer der gleiche weshalb der Teil, den die Kasse erstattet auch entsprechend ausfällt.
C) Es leisten nicht allzuviel Tarife für Kieferorthopädie bei Erwachsenen. Man müsste hier in Ihrem Fall wissen, ob es sich bei diesen Behandlungen durch den Kieferchirurgen um KFO-Maßnahmen handelte oder um Zahnersatzmaßnahmen. Das ist für die Erstattung natürlich von Bedeutung. Oder ging es ggf. auch um Knochenaufbau? Auch diesen erstatten nicht alle Versicherer.
Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)
Fehlende Zähne können nur bei einigen Zahnzusatzversicherungen mit versichert werden. Zudem nur eine gewisse Anzahl an Lücken. Voraussetzung ist jedoch, dass es für diese Lücken keine angeratene Maßnahme vor Abschluss der Versicherung gab. Für weitere Fragen können Sie unser Experten-Team via Chat oder Email kontaktieren.
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