Das Original seit 1995|von Zahnärzten empfohlenDigitalausgabe|Stand KW 21 / 2026
WaizmannTabelle Forum · DKV KDT85+KDBE

Mehrkosten für Wurzelbehandlungen (wenn GKV zahlt)

Hallo, wie verhält es sich bei z.B. Wurzelbehandlungen, bei denen nur bestimmte Anteile der Behandlung von der GKV übernommen werden und andere nicht (elektronische Längenbestimmung des Kanals). Zahlt dann die DKV diese von der Kasse nicht anerkannten Leistungen ebenso nicht? Danke!

Antwort der WaizmannTabelle
Sehr geehrte/r Anfrager/in,

in den AVB zum Tarif DBE heißt es:

„Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für
- parodontologische Leistungen und
- Wurzelbehandlungen,
soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze1 der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen, zu 100%.
Erstattet werden jedoch nur die Aufwendungen, für die keine Leistungspflicht der GKV besteht.“

Im Klartext: Der Tarif leistet für Wurzel- und Parodontose-Behandlungen nur dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse KEINE Vorleistung erbringt. Mehrkosten einer Kassenbehandlung sind bei der DKV NICHT versichert


Mit freundlichem Gruß,
Waizmann Online-Beratung (AM)

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